§ 314 StGB – Gemeingefährliche Vergiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1.Wasser in gefaßten Quellen, in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern oder 2.Gegenstände,...

§ 314a StGB – Tätige Reue

(1) Das Gericht kann die Strafe in den Fällen des § 307 Abs. 1 und des § 309 Abs. 2 nach seinem Ermessen mildern...

§ 311 StGB – Freisetzen ionisierender Strahlen

(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (§ 330d Absatz 1 Nummer 4, 5, Absatz 2) 1.ionisierende Strahlen freisetzt oder2.Kernspaltungsvorgänge bewirkt,die geeignet sind, Leib oder...